Seit Juli 2023 ist die Agro-Gentechnik wieder Diskussionsthema. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Deregulierung der Neuen Gentechniken in der Landwirtschaft vorgelegt.
Dieser Vorschlag läuft darauf hinaus, dass es keine Regeln für die Mehrzahl der Pflanzen geben soll, die mit den Methoden der Neuen Gentechnik erzeugt wurden.
Konkret heisst das:
- keine Risikobewertung durch europäische Kontrollinstitute und keine Nachweismethoden, die von den Herstellern mitgeliefert werden – Damit wird das Vorsorgeprinzip der EU ausgehebelt.
- keine Kennzeichnung der Lebensmittel und somit keine Rückverfolgbarkeit und keine Wahlfreiheit
- keine langfristige Koexistenz von gentechnikfreier Landwirtschaft und den Anbausystemen mit gentechnisch veränderten Organismen ( GVO)
- kein Opt-out Verfahren – Länder die bestimmte gv-Pflanzen nicht einsetzen wollen, können aktuell aus einer Genehmigung einer zugelassenen GVO aussteigen
Mit dieser Verordnung würden auch die Regelungen des deutschen Gentechnikgesetzes in Frage gestellt werden, welches konkrete Maßnahmen für die Koexistenz der Anbausysteme vorgibt:
- Standortregister – ein öffentlich im Internet einsehbares Register, wo Genpflanzen angebaut werden sollen
- Haftungsregelungen – hier können geschädigte Landwirte Schadenersatz von allen fordern, die GVO eingesetzt haben
Mehr Hintergrund findet ihr im kritischen Agrarbericht
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Während das EU-Parlament im April 24 diesem Vorschlag in Teilen zugestimmt hat, haben die EU-AgrarMinisterräte – aktuell für Deutschland Cem Özdemir – noch immer Fragen und Bedenken zu diesem Vorschlag angemeldet. So gibt es seit über einem Jahr auf dieser Ebene keine Entscheidung. Das war und ist gut so. Denn das gab und gibt der gentechnikkritischen Bewegung etwas Zeit.
Mit der Bundestagswahl wird auch der Posten des Agrarministers für Deutschland neu besetzt werden.
Deshalb brauchen wir kritische Abgeordnete in allen demokratischen Parteien.
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